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GEMA-freie Musik

GEMA ? Was ist das:

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist mit der Wahrnehmung von Urheberrechten in der Musikbranche betraut.
Sie betreibt zu diesem Zweck das Inkasso von Gebühren für die Musikwiedergabe. Mitglieder der GEMA (Künstler, Komponisten und Texter) erhalten davon die dabei eingenommenen Beträge.

GEMA-Kunden:

Automatisch wird jeder Kunde der GEMA, wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Dies gilt auch insbesondere für diejenigen, die z.B. in ihren Praxis- oder Geschäftsräumen Hintergrundmusik abspielen.

GEMA-Gebühren:

Wenn Sie in Ihren Praxis- oder Geschäftsräumen Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen, dann besteht grundsätzlich Gebührenpflicht.
Die Wiedergabe von CD's und Musik- oder Filmkassetten mit GEMA-Logo ist auch Gebührenpflichtig, da es sich um Nutzung von Tantiemenpflichtigen,
Urhebergeschützten Tonträgern handelt.

GEMA-Gebühren - nicht bei mir:

Wenn Sie in Ihren Praxis- oder Geschäftsräumen keine Radio- und/oder Fernsehprogramme der Öffentlichkeit zugänglich machen, sondern ausschließlich meine GEMA-freie Musik Einsetzen, (es dürfen kein Radio oder andere GEMA-Pflichtigen Tonträger vorhanden sein) fallen für Sie auch keine GEMA-Gebühren an.

GEMA-Kontrolle - was ist zu beachten:

Ob in Geschäfstsräumen Musik abgespielt wird, kontrollieren Aussendienstmitarbeiter
der GEMA, auch unangemeldet.
In diesem Fall ist es sinnvoll, meine Bescheinigung über GEMA-Freiheit der von Otter-Musik vertriebenen Eigenkompositionen und eine Liste der von Ihnen eingesetzten Titel parat zu haben.
Um jedem Streit aus dem Weg zu gehen, zeigen Sie dem Mitarbeiter den Abspielort der Titel, wo nur ein Abspielgerät der von Ihnen eingesetzten Titel, meine Tonträger, kein Radio und keine anderen CD's vorhanden sein dürfen.

GEMA-Freiheit - von mir bescheinigt:

Die GEMA-Freiheit der von Ihnen eingesetzten und von Otter-Musik vertriebenen Musiktitel wird von mir (Komponist und Autor) und nicht durch die GEMA bescheinigt.
Sie erwerben von mir eine Lizenz- und Abspielgenehmigung aller erworbenen Musiktitel beim Kauf dieser Titel.

Beispielbescheinigung GEMA-freie Musik:

Bestellung:

 

Gesamtkatalog:

"Piano Träume Nr.1"

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"Tauchfart"

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"Zeit und Raum"
1
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"Bolerilo Nr. 1-3"
2
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"Wellness-Mix Nr. 1"
3
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"Fitness Nr. 1"
5
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